Osteopathie
Therapie | Dauer ca. | Preis |
Osteoapthie | 30 bis 45 Minuten | 90€ |
Osteopathie bei Kindern 6 bis 14 Jahre | 15-25 Minuten | 55€ |
offene Sprechstunde (bei einem Osteopathen) | 3-10 minutes | 25€ |
Naturheilkunde
Therapie | Dauer ca. | Preis |
Akupunktur | nach Aufwand | 35€ |
Ohrakupunktur / Dauernadeln | nach Aufwand | 35 € |
Fußreflexzonenmassage | 30 Minuten | 45€ |
Bioresonanztherapie | 30-45 Minuten | 50-70€ |
Baunscheidttherapie | pro Behandlung | 30€ |
Oberon Messung | pro Behandlung | 70€ |
PEP (nach Dr. Bohne) | pro Behandlung | 80€ |
Erstanamnese | pro Behandlung | 130€ |
Physiotherapie
Therapie | 25 min | 40 min | 55 min |
Manuelle Lymphdrainage (ML od. MLD) | 36€ | 55€ | 75€ |
Massage | 33€ | 60€ | 80€ |
Krankengymnastik | 38€ | 60€ | 90€ |
AKUPUNKT-MASSAGE nach Penzel (APM) | 65€ |
Offene Sprechstunde
Die offene Sprechstunde findet Dienstags um 15 Uhr, Mittwochs um 8.00 und Freitags um 14 Uhr statt.
Sie können sich anmelden indem sie Ihren Namen mit Telefonnummer auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen (05733 80088).
Falls die Sprechstunde nicht stattfindet, wird dies auf dem Anrufbeantworter bekanntgegeben.
Die offene Sprechstunde ist keine osteopathische Behandlung und wird nicht von der Krankenkasse erstattet.
Kostenerstattung Osteopathie
Behandlungskosten für Osteopathie werden von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) anteilig übernommen.
Aktuelle Informationen zur Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen finden Sie im Überblick hier: Krankenkasseninfo.de
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Kostenerstattung ist in der Regel, dass ein Privatrezept oder eine formlose Bescheinigung des Arztes vorliegt. Weiterhin sollte der Osteopath einem osteopathischen Berufsverband angehören, zumindest jedoch eine qualifizierte Osteopathie – Ausbildung nachweisen können die ihn zum Beitritt eines solchen Verbandes berechtigt.
Abrechnung
Der Patient tritt zunächst in Vorleistung und reicht danach die ärztliche Bescheinigung zusammen mit der Rechnung bei seiner Krankenversicherung ein.
Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gestaltet sich die Kostenübernahme zumeist nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GbüH).