Osteopathie

Therapie Dauer ca. Preis
Osteoapthie 30 bis 45 Minuten 90€
Osteopathie bei Kindern 6 bis 14 Jahre 15-25 Minuten 55€
offene Sprechstunde (bei einem Osteopathen) 3-10 minutes 25€

Naturheilkunde

Therapie Dauer ca. Preis
Akupunktur nach Aufwand 35€
Ohrakupunktur / Dauernadeln nach Aufwand 35 €
Fußreflexzonenmassage 30 Minuten 45€
Bioresonanztherapie 30-45 Minuten 50-70€
Baunscheidttherapie pro Behandlung 30€
Oberon Messung pro Behandlung 70€
PEP (nach Dr. Bohne) pro Behandlung 80€
Erstanamnese pro Behandlung 130€

Physiotherapie

Therapie 25 min 40 min 55 min
Manuelle Lymphdrainage (ML od. MLD) 36€ 55€ 75€
Massage 33€ 60€ 80€
Krankengymnastik 38€ 60€ 90€
AKUPUNKT-MASSAGE nach Penzel (APM) 65€

Offene Sprechstunde

Die offene Sprechstunde findet Dienstags um 15 Uhr, Mittwochs um 8.00 und Freitags um 14 Uhr statt.
Sie können sich anmelden indem sie Ihren Namen mit Telefonnummer auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen (05733 80088).
Falls die Sprechstunde nicht stattfindet, wird dies auf dem Anrufbeantworter bekanntgegeben.
Die offene Sprechstunde ist keine osteopathische Behandlung und wird nicht von der Krankenkasse erstattet.

Kostenerstattung Osteopathie

Behandlungskosten für Osteopathie werden von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) anteilig übernommen.
Aktuelle Informationen zur Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen finden Sie im Überblick hier: Krankenkasseninfo.de

Voraussetzungen
Voraussetzung für die Kostenerstattung ist in der Regel, dass ein Privatrezept oder eine formlose Bescheinigung des Arztes vorliegt. Weiterhin sollte der Osteopath einem osteopathischen Berufsverband angehören, zumindest jedoch eine qualifizierte Osteopathie – Ausbildung nachweisen können die ihn zum Beitritt eines solchen Verbandes berechtigt.

Abrechnung
Der Patient tritt zunächst in Vorleistung und reicht danach die ärztliche Bescheinigung zusammen mit der Rechnung bei seiner Krankenversicherung ein.
Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gestaltet sich die Kostenübernahme zumeist nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GbüH).

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